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Die "Echte Bahn" => Bilder und Fotoberichte => Thema gestartet von: ChrisD am 15. April 2007, 20:57:45
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Servus!
Heute kam im schönsten Sonnenlich die 1016 035 mit dem ÖEC 162 "Transalpin" nach Basel SBB herein. Entstanden sind die 2 Bilder bei der Westausfahrt des Zammer Tunnels.
Ich hoffe die Bilder gefallen Euch!
mfg
(http://img501.imageshack.us/img501/5143/img4215tc7.jpg)
(http://img455.imageshack.us/img455/5160/img4217lw6.jpg)
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Front ist leider überbelichtet, sonst gefallen sie mir.
Anbei ein Bild vom Tandem 1016 035 + 1016 034 heute morgen in Wien Penzing:
(http://img264.imageshack.us/img264/1677/001tg1.jpg)
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Front ist leider überbelichtet, sonst gefallen sie mir.
Das ist eigentlich nur eine Reflektion...
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Ich find die 035 am schönsten!
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Die Lampe auf dem Bild Penzing tät mir gefallen,für meine Strecke.Solche Lampen baut leider niemand.Die Bilder sind gut gelungen.
Gruß Heinz
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@ChrisD
Mir gefällt die Reflektion auch nicht. Sonst sind sie gut.
@Chriky
Wunderbare Morgenstimmung!
lg
Flo
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@ChrisD
Mir gefällt die Reflektion auch nicht. Sonst sind sie gut.
@Chriky
Wunderbare Morgenstimmung!
lg
Flo
Mir ist es so aber um Ecken lieber, als wie deins von gestern in Thaur ;)
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@ChrisD
Mir gefällt die Reflektion auch nicht. Sonst sind sie gut.
@Chriky
Wunderbare Morgenstimmung!
lg
Flo
Mir ist es so aber um Ecken lieber, als wie deins von gestern in Thaur ;)
Mir is des Thaur Foto scheiß egal, weil ich mir die Lok noch ein paar mal holen werde.
lg
Flo
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Bitte sachlich Bleiben!
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@ChrisD
Mir gefällt die Reflektion auch nicht. Sonst sind sie gut.
@Chriky
Wunderbare Morgenstimmung!
lg
Flo
Mir ist es so aber um Ecken lieber, als wie deins von gestern in Thaur ;)
Mir is des Thaur Foto scheiß egal, weil ich mir die Lok noch ein paar mal holen werde.
lg
Flo
Bitte sachlich Bleiben!
Nimms Dir zu Herzen ;)
Nebenbei, Bahngrund gilt rein rechtlich als Privatgrund, somit darf die Polizei dort, ausser wenn Gefahr im Verzug ist, nicht amtshandeln!
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Sind wir ja! Ich sag ja nu was über mein Foto!
lg
Flo
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Nebenbei, Bahngrund gilt rein rechtlich als Privatgrund, somit darf die Polizei dort, ausser wenn Gefahr im Verzug ist, nicht amtshandeln!
Bemerkung am Rande ;D ;D ;D Das überschreiten der Gleise ist Stregnstenes für Unbefugte Verboten. wenn aber von einem Diensthabenden Beamten der Zugehörigen Dienstelle eine Unterweisung Über das Verhalten im Gleisbereich gegeben wurde dann kann selbst die Polizei nichts machen!!! ;)
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Nebenbei, Bahngrund gilt rein rechtlich als Privatgrund, somit darf die Polizei dort, ausser wenn Gefahr im Verzug ist, nicht amtshandeln!
Bemerkung am Rande ;D ;D ;D Das überschreiten der Gleise ist Stregnstenes für Unbefugte Verboten. wenn aber von einem Diensthabenden Beamten der Zugehörigen Dienstelle eine Unterweisung Über das Verhalten im Gleisbereich gegeben wurde dann kann selbst die Polizei nichts machen!!! ;)
Das darf ich auch nach Dienstschluss!
Der zentrale Punkt ist die Unterweisung!
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Nebenbei, Bahngrund gilt rein rechtlich als Privatgrund, somit darf die Polizei dort, ausser wenn Gefahr im Verzug ist, nicht amtshandeln!
Wie kommst jetzt auf das Thema?
Muss die Unterweisung von der zugehörigen Dienstelle sein, oder von irgendeiner?
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Es muß von einer Dienststelle ausgestellt werden die bekannt gibt welche bereiche man betreten darf aber ich bin mir nciht sicher ob das nur für intern oder auch für extern gilt!