Manchmal glaube ich ich tippe umsonst
Rot ist Halt, Grün ist fahren, zusätzlich mit Gelb und/oder Grün am falls vorhandenen Vorsignal kombiniert.
Ausnahmen wie Ersatzsignal oder Vorbeifahrt am haltzeigenden Signal werden JEDER Fahrt gesondert mitgeteilt, die Vorgangsweisen dazu sind in Vorschriften geregelt.
Ein Buchfahrplan ist bindend, vorhandene Angaben genügen. Zusätzlich gibt es eine LA, dort sind Baustellen, Langsamfahrstellen, Falschfahren usw. niedergeschrieben.
Jeder Lokführer weis wo er fährt und wie die örtlichen Verhältnisse sind (Streckenkenntnis)!
@Schnellbahnher:
solange eine Zugfahrt nicht endet sind Verschubsignale irrelevant.
Du sprichst in Deinem posting teilweise von Verschubfahrten, das irritiert etwas. Verschub und Zugfahrt sind signaltechnisch 2 unterschiedliche Dinge.
Sind nebenbei vorschriftentechnisch 2 Dinge.
Betrieblich sowiso da Verschubfahrten im Regelfall NICHT auf die Freie Strecke gelangen.
@liftwartbertl:
einmal eine vernünftige Frage: ja, ein Vorsignal ist zusätzlich zum Hauptsignal vorhanden und zeigt immer 'Halt erwarten' (Kopfbahnhof).
Durchgangsbahnhof hat im Regelfall auch ein Ausfahrvorsignal, zeigt eben die Stellung des Ausfahsignals an.
Ausnahmen zu all dem Geschriebenen gibt es natürlich, würden aber den Rahmen hier sprengen.
Ich erkläre nur eine Ausnahme, den Verschub betreffend: dieser kann NUR im Einvernehmen mit dem Fdl über die Verschubhalttafel hinaus stattfinden, somit auf die freie Strecke gehen.
Eine Anderung zum Fahrplan eines Zuges wird dem Tfzf mittels Befehl bekannt gegeben, dieses kann fernmündlich (Funk, Fernsprecher) oder schriftlich erfolgen.
Erfolgt dieser Vorgang fernmündlich schreibt der Tfzf unter Angabe der Namen BEIDER Beteiligter auf einen vorhandenen Blankobefehl die Angaben nieder, Fdl handel ebenso.
Schriftlich Bekanntgabe wird von Aussteller UND Empfänger unterzeichnet (doppelte Ausfertigung) und der auch vom Tfzf unterzeichnete Teil wird vom Fdl einbehalten.