Autor Thema: Geschindigkeitsbeschränkungen - Wo stehn die Tafeln dafür??  (Gelesen 5621 mal)

twk1986

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Ich hab da mal eine Frage  ???

Ich bau gerade eine Strecke (soll sich in Österreich abspielen) und möchte wissen wie man die Geschwindigkeitsbeschränkungen richtig platziert - es geht um die Tafeln auf denen zB 7, 9, 12 etc. steht.

Ich fahre auf meinem Schulweg ja nur auf der 2-gleisigen Westbahn und möchte aber eine größtenteils eingleisige Gebirgsbahn bauen, das heißt das was ich auf meinem Schulweg so mitbekomme hilft mir jetzt auch nicht weiter und in den Ferien (Fahrten mit dem Sommerticket) habe ich noch nicht auf die Platzierung der Tafeln für die Geschwindigkeitsbeschränkung geachtet.

Nun, müssen die Tafeln für die Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer eingleisigen Strecke immer rechts stehen, mir kommt vor sie sind meistens auf Oberleitungsmasten montiert. Dürfen die auch statt auf einem Masten auf einem Tunnelportal platziert werden (Ich weiß zwar, dass es auf der Tauernbahn in der Nähe des unteren Klammtunnels eine Geschwindigkeitsbeschränkung gbit, aber wo die Tafel da montiert ist ... keine Ahnung)?



« Letzte Änderung: 07. Januar 2007, 21:33:27 von twk1986 »
Man kann an einer Lokomotive nicht auf einmal 1000 Kg, jedoch 1000 mal 1 Kg Gewicht einsparen
Karl Gölsdorf

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Re: Platzierung von Tafeln für Geschwindigkeitsbeschränkungen
« Antwort #1 am: 30. Dezember 2006, 20:51:43 »
Zitat
Geschwindigkeitstafel:
Das Signal steht grundsätzlich rechts, auf zweigleisigen Strecken außen neben den Gleisen. Es kann auch über den Gleisen angebracht sein.

Ankündigungstafel:
Das Signal stehe

-  grundsätzlich 700m,
- bei örtliche V ab 100km/h 1000m
vor der zugehörigen Geschwindigkeitstafel grundsätzlich auf derselben Seite. Mit Rücksicht auf Fahrdynamik und Indusi-Einrichtung ist eine Aufstellung innerhalb dieser Entfernung möglich. Die Festlegung erfolt im VzG (Verzeichnis örtlicher zulässiger Geschwindigkeiten).

Ich hoffe somit ist links/rechts geklärt.

Auf elektrifizierten Strecke sind die Tafeln meist auf Oberleitungsmasten angebracht. Bei Sonderfällen oder bei nicht elektrifizierten Strecken findet man sie auf eigenen Masten, oder Signalmasten.

Eine Anbringung auf dem Tunnelportal ist mir nicht bekannt, wüsste aber nicht, warum es nicht erlaubt wäre.

twk1986

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Geschindigkeitsbeschränkungen - Wo stehn die Tafeln dafür??
« Antwort #2 am: 05. Januar 2007, 10:47:07 »
Besonders würde es mich interessieren wie es auf eingleiseigen elektrifizierten Strecken ist
« Letzte Änderung: 10. Januar 2007, 16:54:46 von twk1986 »
Man kann an einer Lokomotive nicht auf einmal 1000 Kg, jedoch 1000 mal 1 Kg Gewicht einsparen
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