Hi, hab in den letzten Monaten immer weniger Zeit zu schreiben.
Also mir ist nur bei folgenden Geschwindigkeitsüberschreitungen eine Zwangsbremsung bekannt:
Bei neueren Fahrzeugen (z.B. 5022) kommt es bei Überschreitung der Bauartgeschwindigkeit um mehr als 5kmh/h zu einer ZB, die jedoch bei Unterschreitung - in dem Fall von 120 km/h - diese wieder aufhebt.
Wie bereits "Taurus" geschrieben hat, LZB Überschreitung 5km/h, AFB ZB 5km/h
Bei 2000Hz Geschwindigkeitsprüfeinrichtungen die man häufig bei:
Geschwindigkeitsbrüchen,
und bei Weichen die mit >90km/h befahrbar sind antrifft,
ist generell +15km/h Tolleranz.
Grund dafür ist, da die GPE schon einige Meter VOR dem Punkt der Geschwindigkeitsüberwachung im Gleis liegt.
Der Gedanke ist jener, das diese nur dann eine ZB auslösen soll, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht mehr mit einer Betriebsbremsung erreicht werden kann.
Je mehr Geschwindigkeitdifferenz - desto weiter werden GPE vor dem Geschwindigkeitsbuch verlegt.
@Taurus1016
Die PZB wird es so lange geben, solang es noch Nebenbahnen gibt.
lg
Floyd